Im gewerblichen Bereich gibt es umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) bereit. In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Die Handwerkskammer Schwerin bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter-Samariter-Bund einen Erste-Hilfe-Lehrgang an.
Preis:
die Teilnehmergebühr wird vom ASB in Rechnung gestellt
und kann bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden
Verpflegung:
25,00 € je Teilnehmer (Seminargetränke und Mittagessen)