MessebeteiligungFördermöglichkeiten und organisierte Gemeinschaftsstände
Messen und Absatzförderung
Eine Messepräsenz gibt Ihnen die Möglichkeit, innovative Produkte zu präsentieren, deren Marktfähigkeit zu testen oder Ihr Firmenimage am Markt positiv zu beeinflussen. Wir bieten Ihnen dazu kompetente Beratung und Hilfestellung an.
Wir beraten zur gezielten Nutzung von Messen und Ausstellungen als Marktinstrument sowie zur konkreten Planung, Durchführung und Nachbereitung des Messeauftritts.
Wir informieren zu Fördermöglichkeiten für In- und Auslandsmessen und zu organisierten Gemeinschaftsständen auf Kammer-, Landes- und Bundesebene.
Gefördert durch:
Ansprechpartner
Technische Beratung
Tel. 0385 7417 - 153
Mobil 0151 72006407
Messeförderung des Landes M-V
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Messebeteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert werden maximal drei Beteiligungen außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Unternehmen und Jahr mit bis zu 50 % der Standmiete, dabei maximal 6.000 Euro je Unternehmen und Maßnahme.
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens (Messeanmeldung) im Landesförderinstitut M-V eingegangen sein.
Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland
Die Auslandsmesseförderung unterstützt die Teilnahme deutscher Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen im Rahmen offizieller Beteiligungen (Firmengemeinschaftsstände, Sonderschauen, Informationsstände, Informationszentren).
Auslandsmesseprogramm: www.auma.de
Messeförderung für junge innovative Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten, internationalen Leitmessen.
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau bei einem Eigenanteil von 30 - 40 % der förderfähigen Kosten.
Infos und Antrag: www.bafa.de