München, DEU, 19.08.2013 Bäckerei Hoffmann. Schlagwort(e): Backen, Baking, Bäckerei, Bäckerei Hoffmann, Baeckerei, Brot, Bread, Brötchen, Handwerk, Trade, Hoffmann, Mehl, Nahrungsmittel, Teig
argum / Falk Heller

Anerkennung ausländischer BerufsabschlüssePrüfung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Jeder hat einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Neben den Ausbildungsnachweisen können dabei auch die im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.

Was ist für eine Gleichwertigkeitsprüfung zu tun?

Anrufen und einen Termin bei uns vereinbaren. Folgende Unterlagen sollten zum Beratungsgespräch mitgebracht werden:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus dem Herkunftsland
  • Deutsche Übersetzungen der Dokumente
  • Auflistung der beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache
  • Übersetzungen müssen im weiteren Verfahren von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigt sein.

Im Anschluss an die Beratung kann der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt werden. Hierzu gibt es ein entsprechendes Antragsformular.

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

Wir prüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.

Wenn für diese Prüfung erforderliche Nachweise oder Informationen fehlen, kann eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen, z. B. ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe, durchgeführt werden.

Was steht am Ende des Verfahrens?

Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt. Damit sind die gleichen Rechte verbunden, als wenn die Prüfung in Deutschland erfolgt wäre. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht ausgestellt.

Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, werden die vorhandenen Berufsqualifikationen dargestellt und beschrieben, welche wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen. Dieses Dokument kann auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden.

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk wesentliche Unterschiede feststellt, besteht die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) durchzuführen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, beginnt die Gleichwertigkeitsprüfung sofort. Das Verfahren soll in der Regel nicht länger als 3 Monate dauern.

Was kostet das Verfahren?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen ist in den Bestimmungen der Handwerkskammer festgelegt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, soweit sie nicht durch andere Stellen übernommen werden.



Ansprechpartner

Ilka Wodke

Lehrlingsrolle
und Lehrstellen- und Praktikumsbörse

Tel. 0385 6435 - 120

i.wodke--at--hwk-schwerin.de

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