Ehrungen und JubiläenKostenfreier Urkundenservice für viele Anlässe

Geschäftsjubiläen

Geschäftsjubiläumsurkunden können vom 25-jährigen Bestehen an und nachfolgend alle 25 Jahre, ab 50 Jahre alle 10 Jahre und auf Antrag auch zu anderen Jahrestagen ausgestellt werden. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer können für Geschäftsjubiläen eine kostenfreie Schmuckurkunde anfordern, die wir Ihnen auf Wunsch auch gerne offiziell im betrieblichen Rahmen überreichen.

Schmuckurkunde hier online beantragen

Vor allem bei langjährig bestehenden Traditionsunternehmen oder bei Wechseln in der Betriebshistorie entspricht das offizielle Datum der Eintragung Ihres Unternehmens in der Handwerksrolle eventuell nicht dem Datum, das der Betrieb gerne als Gründungsdatum kommunizieren bzw. feiern möchte. Für diesen Fall können Sie uns mit dem folgenden Kontaktformular Ihr Wunschdatum zukommen lassen. 

Gründungsdatum ändern

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Ansprechpartner

Hoeft, Sandra

Sandra Höft

Jubiläen und Ehrungen

Tel. 0385 7417 - 164

s.hoeft--at--hwk-schwerin.de

Meisterjubiläen

Selbständige Handwerksmeister, die aktive Mitglieder der Handwerkskammer Schwerin sind oder sich bereits im Ruhestand befinden, werden nach 25, 40, 50 oder 60 Jahren des Bestehens der Handwerksmeisterprüfung mit einer Meisterjubiläumsurkunde geehrt.

Die Verleihung erfolgt aufgrund der Daten in der Handwerksrolle in Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft.

Die Ehrung von angestellten Handwerksmeistern ist auf Antrag des Betriebes möglich.

Goldener Meisterbrief

Der goldene Meisterbrief wird in der Regel im Rahmen festlicher Veranstaltungen an ehemalige bzw. aktive Mitglieder der Handwerkskammer Schwerin verliehen, die vor mindestens 50 Jahren die Handwerksmeisterprüfung abgelegt haben.

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Besondere Ehrungen und Auszeichnungen

Die Handwerkskammer Schwerin zeichnet unter bestimmten Voraussetzungen verdiente Persönlichkeiten durch Verleihung besonderer Ehrungen aus. Anträge für Ehrungen sind sechs Wochen vor dem beabsichtigten Übergabetermin von den Vorschlagsberechtigten in schriftlicher Form bei der Handwerkskammer Schwerin einzureichen. Einzelheiten zu den verschiedenen Auszeichnungen und den entsprechenden Voraussetzungen sind in der Ehrenordnung geregelt.

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