InkassostelleHilfe bei zahlungsunwilligen Kunden und Unterstützung beim Mahnwesen
Forderungen durchsetzen
Unsere kammereigene Inkassostelle ist ein Serviceangebot, das ausschließlich für unsere Mitgliedsbetriebe zur Verfügung steht. Die Inkassostelle macht es möglich, ohne übermäßig großes Kostenrisiko gegen säumige Kunden vorzugehen. Die Inkassostelle richtet ein Mahnschreiben an den säumigen Kunden. Wenn dies ohne Erfolg bleibt, werden Vertragsanwälte eingeschaltet. Diese erwirken einen gerichtlichen Mahn- und anschließenden Vollstreckungsbescheid und ergreifen bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher, Antrag auf Offenbarungsversicherung, Kontopfändung).
Alle entstehenden Kosten, einschließlich der vollen gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte, müssen natürlich die Schuldner erstatten, wobei deren Zahlungen zunächst auf diese Kosten verrechnet werden. Im Falle der erfolglosen Zwangsvollstreckung sind die genannten Maßnahmen durch die Inkassogebühr abgedeckt. Daneben sind allerdings die Barauslagen wie z.B. die Kosten des Gerichts oder der Gerichtsvollzieher extra zu tragen.
Wenn nach der Einschaltung der Vertragsanwälte das Inkasso aufgrund der Entscheidung des Geschädigten abgebrochen wird (z.B. weil er sich mit dem Kunden geeinigt hat) oder wenn die Ansprüche in einem streitigen Prozess geklärt werden müssen, müssen die Vertragsanwälte jedoch stets die vollen gesetzlichen Gebühren berechnen.
Forderungssummen und Inkasso-Pauschalen
Forderungssumme (von ... bis)
1,00 € - 2.500,00 €
2.500,01 € - 4.000,00 €
4.000,01 € - 6.000,00 €
6.000,01 € - 7.500,00 €
ab 7.500,01 €
Inkasso-Pauschale
25,00 €
50,00 €
60,00 €
75,00 €
100,00 €
Ansprechpartner
Elektronisches Mahnverfahren
Die Mahnbescheidanträge sind zu richten an das:
Amtsgericht Hamburg
Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg