Vermittlung und StreitbeilegungVermittlung zwischen Kunden und Handwerkern oder zwischen Handwerksbetrieben
Schlichtungsstelle
Wir führen in der Rechtsabteilung eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern.
Schlichtungsanliegen können kurz in Textform (per E-Mail, Fax oder Brief) an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Schwerin gerichtet werden.
Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Feste Verfahrensvorschriften bestehen nicht. Soweit Sachverständigengutachten auf Wunsch der Parteien eingeholt werden sollen, sind diese Kosten von den Parteien zu tragen.
Besonderheit: Kfz Schiedsstellen der Kfz-Innungsmitglieder
Schlichter:
Streitbeilegungsstelle Bau
Geht es um Konflikte, Streit oder Ärger am Bau, gibt es eine spezielle Lösung, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Denn gemeinsam mit dem Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. bieten wir eine Streitbeilegungsstelle Bau an.
Was gehört vor die Streitbeilegungsstelle?
Alle Streitigkeiten aus Bauverträgen, nach VOB bzw. BGB, insbesondere:
- wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart wurde
- wenn über die Berechtigung einer Rechnung gestritten wird
- wenn ein Zahlungseinbehalt angezweifelt wird
- wenn streitig ist, ob ein Vertrag wirksam gekündigt wurde
- wenn es um den Vertragsinhalt / den Leistungsumfang geht
- wenn es um Auftraggeber-/Auftragnehmer-Pflichten und deren Umfang geht
Diese sollte eingeschaltet werden, wenn:
- freiwillig eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden soll
- die Lösung schnell und kostengünstig sein soll
- weiterhin eine persönliche und/oder geschäftliche Beziehung mit dem Kontrahenten bestehen soll
- es keinen Sieger geben kann und keinen Verlierer geben soll
Die Streitbeilegung ist unbürokratisch, d.h.:
- unbedingte Freiwilligkeit im Streitbeilegungsprozess
- unkompliziertes Streitbeilegungsverfahren
- flexible Methoden der Sachaufklärung
- undogmatische Problembehandlung
Schnell
Ein Bauprozess kann leicht mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das Streitbeilegungsverfahren ist wesentlich kürzer: Es kann innerhalb von sechs bis acht Wochen abgeschlossen sein.
Kostengünstig
Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. Die Streitbeilegung wird nur einmal durchlaufen. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, betragen aber in keinem Fall mehr als 400 €.
Wer kann das Verfahren beantragen?
Alle Bauhandwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten und sonstige Planer, alle privaten und gewerblichen Bauherren, auch die öffentliche Hand als Bauherr.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Schwerin
Bauverband M-V
RA Dr. iur. Jörn-Christoph Jansen
Tel. 0385 7418-115
Fax 0385 710778
joern-christoph.jansen@bauverband-mv.de