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Rechtliche VorgabenWenn Barrierefreiheit Pflicht wird

Webseiteninhaber aufgepasst! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt mit großen Schritten. Aktuell angepeilt ist ein Inkrafttreten der Regelung Ende Juni 2025.

Doch was bedeutet dies für die Webseiten von Handwerksbetrieben und wer ist betroffen? Im Grundsatz handelt es sich hierbei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche sicherstellen soll, das Webseiten und Apps für alle Menschen zugänglich sind, auch mit Behinderungen. Grundsätzlich umfasst das kommende Gesetz alle Webseiten, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Kunden mit reinem Geschäftskunden-Geschäft (B2B) sind noch nicht betroffen. Auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind vorerst von der Pflicht ausgenommen.

Doch wie wird eine Webseite barrierefrei? Texte müssen zum Beispiel einen guten Kontrast für bessere Lesbarkeit aufweisen und die Textgröße muss skalierbar sein. Hinzu kommt eine möglichst einfach zu verstehende Sprache. Bilder müssen mit Alternativtexten und Bildunterschriften versehen werden. Zudem muss die komplette Webseite per Tastatur navigierbar sein und die Struktur der Webseite muss für einen Screenreader Sinn ergeben. Bei Nichteinhaltung sind im Übrigen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Gerne unterstützen die Berater der Handwerkskammer zu diesem Thema.

Ansprechpartner:

Gailus, Kevin

Kevin Gailus

Beratungsstelle für Innovation und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0385 7417-146

Mobil 0151 72 000 513

k.gailus--at--hwk-schwerin.de