E-Rechnung-Pflicht ab 2025Kostenfreies Infoseminar
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können.
Die E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind dies vor allem die Rechnungsformate "XRechnung" und das hybride Format "ZUGFeRD" (ab Version 2.0.1).
Am 20. November bietet die Handwerkskammer unter dem Titel "Höchste Zeit für die E-Rechnung" ein kostenfreies Infoseminar für Betriebe an. Die Anmeldung ist hier möglich.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Datev haben gemeinsam eine Checkliste für kleine und mittlere Handwerksbetriebe erarbeitet. Diese können anhand der Fragen klären beziehungsweise abhaken, inwieweit sie ausreichend informiert sind, ob sie E-Rechnungen ab Januar 2025 empfangen können und dafür ein E-Mail-Postfach haben, ob sie die Rechnungen mit entsprechenden Tools visualisieren können (zum Beispiel mit dem kostenfreien Quba-Viewer) und ob sie die E-Rechnungen GoBD-konform archivieren können.