Meisterausbildung Teil I/II Elektrotechniker (Vollzeit)

Gebühren stehen nicht fest

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Unterricht

01.06.2026 - 02.04.2027

Montags - Donnerstags 08.00 - 15.00 Uhr, Freitags 08.00 - 13.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 1300 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

22.05.2026

Lehrgangsort

Werkstrasse 600

19061 Schwerin

Schulungsraum/Werkstatt

Kontakt

Astrid Haese

Tel. 0385 6435138

a.haese--at--hwk-schwerin.de

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Angebotsnummer 7000380-0

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln?

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten aktuelles Wissen in Ihrem Handwerk erwerben?

Wir bilden Sie zum / zur Elektrotechnikermeister/-in aus, ob berufsbegleitend oder in Vollzeit.

INHALTE FACHPRAXIS UND FACHTHEORIE

- mathematische, physikalische und elektronische Grundlagen
- Grundlagen Gleichstrom-, Wechselstromtechnik
- Grundlagen der Messtechnik, elektronische Bauelemente
- Schaltpläne elektronischer Steuerungen /Leistungselektronik
- Fachbezogene Vorschriften
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Schutzmaßnahmen
- Antennenanlagen
- elektrische Geräte, Maschinen, Antriebe
- Licht-und Beleuchtungstechnik
- Kabel und Leitungen
- Energienetze und Schaltanlagen
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Erdungsanlagen
- Betriebsstätten mit besonderen Gefahren
- Klimaanlagen
- Alternative Energiequellen
- Instandsetzungsrichtlinien und Fehlersuche
- moderne Messtechnik
- angewandte Fachmathematik
- Betriebsführung, Auftragsabwicklung, Projektierung

 

Arbeitsmaterial

Lernmittel: eigenes Notebook

Voraussetzungen

1. Erfolgreich bestandene Gesellenprüfung 2. Angemessene Berufspraxis in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll

Abschluss

Zeugnis und Meisterbrief nach erfolgreichem Abschluss der Teile 1 bis 4

Förderung

Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.

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