Meisterausbildung Teil 1 und 2 Inst./Hzg Vollzeit

ausgebucht

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 9.600,00 €

förderfähig

Unterricht

12.05.2025 - 27.02.2026

Montag - Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr, Freitag 08:00 - 13:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 1200 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

12.05.2025

Lehrgangsort

Werkstraße 600

19061 Schwerin

Schulungraum

Kontakt

Heidrun Rehberg

Tel. 0385 6435190

h.Rehberg--at--hwk-schwerin.de

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Angebotsnummer 7000372-0

  • EDV- Grundlagen
  • Fachliche Grundlagen 
  • Betriebsführung/ Betriebsorganisation
  • Qualitätssicherung, Präsentation, Verkaufsförderung, VOB
  • Betriebsstätten mit besonderen Gefahren, Arbeitssicherheit
  • Kalkulation, Projektplanung und Auftragsabwicklung
  • Sicherheits- u. Instandhaltungstechnik
  • Anlagentechnik (Heizung, Sanitär und Lüftung)
  • Baustoffkunde (Wärme- u. Feuchteschutz), EnEV
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • TRGI (Gasanlagen) Konzession
  • TRWI (Trinkwasser) Konzession
  • Flüssiggas
  • Projektierung im Bereich Heizung, Sanitär und Lüftung (PC-gestützt)
  • Alternative Technologien (Solar, Wärmepumpen usw.)
  • Gastechnik
  • Gasgerätetechnik
  • Ölgeräte
  • Funktionsprüfungen/ Fehlersuche

Ziel

Der Meister ist der höchste Ausbildungsabschluss im Handwerk und gehört zu den Berufsbezeichnungen mit dem besten Ansehen in Deutschland. Der Meistertitel steht für solides Fachwissen, Kompetenz, Kundenorientierung und unternehmerische Qualifikation. Existenzgründungen von Handwerksmeistern sind wesentlich tragfähiger als andere, weil Meister besonders gründlich auf die entsprechenden Anforderungen vorbereitet sind. Wir bilden Sie zum Meister oder zur Meisterin aus. Ob berufsbegleitend oder in Vollzeit, wir haben für Sie das passende Angebot.

Arbeitsmaterial

Lernmittel: eigenes Notebook Mindesanforderung an das Notbook: Prozessor: ab Inter I5 6. Generation oder besser, Arbeitsspeicher >/= 8GB, Festplatze >/= 256 GB, Schnittstellen mindestens WLAN , Audiosystem - Kammera/Lautsprecher/Mikrofon Betriebssystem mindesdens Window 10, Offisproduk - Microsoft Office 2016 (Word, Exel), Kein MacBook.

Voraussetzungen

1. Erfolgreich bestandene Gesellenprüfung 2. Angemessene Berufspraxis in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll

Abschluss

Meistertitel im Handwerk Zeugnis und Meisterbrief nach erfolgreichem Abschluss der Teile I bis IV

Förderung

Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.

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