Gebäudeenergieberater/in (HWK)

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 3.520,00 €

förderfähig

Unterricht

09.05.2025 - 14.11.2025

Freitags 14.30 - 20.15 Uhr, Samstags 08.00 - 15.00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 240 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Werkstraße 600

19061 Schwerin

Schulungraum

Kontakt

Heidrun Rehberg

Tel. 0385 7417-2010

h.rehberg--at--hwk-schwerin.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 80015476-0

Energieberater werden -neue Perspektiven schaffen !

Bereits seit einigen Jahren befindet sich der gesamte Energiemarkt in Aufruhr - endliche Ressourcen schwinden, während neue regenerative Alternativen den Markt erobern. So ist es nicht verwunderlich, dass die Branche stetig in Bewegung ist: Gesetze, neue Richtlinien, DIN-Normen und verschiedene Förderprogramme - alles entwickelt sich in rasantem Tempo weiter. Zudem möchten Immobilienbesitzer in der heutigen Zeit ganz bewusst ihren Energieverbrauch reduzieren und ihren ökologischen Fußabdruck möglichst klein halten - doch viele finden sich in dem riesigen Dschungel an Informationen und Vorgaben nicht mehr zurecht. Genau hier setzt die dena-anerkannte Fortbildung zum/ zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) an.
Sie beabsichtigen, Energieberatungen im Wohngebäudebereich durchzuführen und Energiepässe für "Wohngebäude" auszustellen.
Dann ist der Kurs" Gebäudeenergieberater"(in (HWK) genau das Richtige für Sie.

Themenüberblick
Der Lehrgang, der nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan von 240 Unterrichtseinheiten durchgeführt wird, gliedert sich in
1. Baustoffe
2. Baukonstruktion
3. Bauphysik
4. Technische Anlagen
5. Modernisierungsplanung
6. Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz
Anhand einer Beratungssoftware der Fa. Hottgenroth werde die verschiedenen Schritte einer Planung zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten erläutert und geübt. Dafür erhalten Sie eine Energieberater-Software (Schülerlizenz) für ihren Laptop.

Unterrichtsfreie Zeit:  

    27.07.2025 bis 23.08.2025
    03.10.2025 und 04.10.2025
    31.10.2025 und 01.11.2025

Ziel

Erwerb von Kenntnissen, die nötig sind, um Kunden umfassend auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und der Anlagentechnik zu beraten sowie Befähigung, Schwachstellen aufzudecken und Lösungsvorschläge aufzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Lehrgang richtet sich an Meister/in der Bereiche Bau- und Ausbau, Elektrotechnik, Installateur- und Heizungsbauer, Schornsteinfeger u.s.w.sowie an Ingenieure und Techniker.

Abschluss

Gebäudeenergieberater/in (HWK) dena-anerkannt Die Ausbildung ermöglicht Ihnen die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. - Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohnwohngebäude - Energieberatung für Wohngebäude Prüfung Die Prüfungskommition erteilt die Prüfungszulassung. Ihr Kurs schließt mit einer Prüfung ab, die im Anschluss an den Lehrgang stattfindet. Die Prüfungsgebühr ist nicht bestandteil der Lehrgangskosten.

Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung sind eine Kopie des Meisterbriefes bzw. Kopien anderer Nachweise über entsprechende Abschlüsse, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein Lebenslauf einzureichen. Der Kurs besteht aus 240 Unterrichtseinheiten.

Förderung

Stellen Sie vor Lehrgangsbeginn und Anmeldung einen Antrag bei ihrem zuständigen Förderinstitut. Informationen unter www.gsa-schwerin.de Sie haben weitere Fragen zum Antragsverfahren für Bildungsschecks . Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer 0385-55775-0. aktuelle Informationen zum Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für Zuwendungen für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten (keine Auszubildenden) an beruflichen Weiterbildungen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Zuwendungen als Bildungschecks für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Bildungsdienstleister abgetreten. Die externen Bildungsdienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen. Die Höhe der Zuwendung beträgt max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Lehrgangskosten je Beschäftigten, die dem Unternehmen vom externen Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt. Im Folgenden finden Sie die Formulare und Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks in der ESF Plus-Förderperiode 2021 - 2027. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie direkt zu unserer Homepage und zum aktuellen Antragsformular. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich gern! https://www.gsa-schwerin.de/richtlinienauswahl/antragsformular-anfordern?

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