
Neue Regelungen und GesetzeWas ändert sich ab Juli 2024?
Auch der Juli 2024 bringt wieder Änderungen mit sich. So gilt dann auch die Lkw-Maut für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Für Handwerker gelten aber Ausnahmen.
Geänderte Regeln für den Gerüstbau:
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Handwerker, die nicht als Gerüstbauer in die Handwerksrolle eingetragen sind, Arbeits- und Schutzgerüste nur aufstellen, wenn sie diese Gerüste zur Ermöglichung der zu ihrem Gewerbe gehörenden Tätigkeiten benötigen. Diese Handwerker dürfen darüber hinaus Arbeits- und Schutzgerüste Dritten zur Nachnutzung überlassen, so sie diese vorher selbst genutzt haben.
Das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten jedoch ausschließlich für Dritte (ohne eigene Arbeiten) ist ab dem 1. Juli 2024 nur noch nach Eintragung in die Handwerksrolle, z,B. durch die Erteilung einer Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung gemäß der §§ 7a, 7b, 8 HwO zulässig. Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit den Mitarbeiterinnen der Handwerksrolle in Verbindung.
Änderungen für Rentnerinnen und Rentner:
Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge.
Ab Juli erhöht sich für bestimmte Jahrgänge auch die Erwerbsminderungsrente. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.
Ausweitung der Mautpflicht - Ausnahmen für Handwerker:
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor.
Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Aber: Das Gesetz sieht bei der Handwerkerausnahme keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung vor. Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig.
Der aktuelle Stand zur Mautpflicht mit allen Details zur Handwerkerausnahme ist auf den Internetseiten des ZDH zu finden. Da sich noch einige Punkte in Klärung befinden, werden dort in Zukunft weitere Informationen für Spezialfälle folgen. Eine Handreichung zum Download finden Sie hier.
Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich: Handwerksfahrzeuge online melden
Fahrassistenzsysteme für Neuwagen:
Durch das Inkrafttreten einer EU-Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen gilt ab Juli 2024 eine neue EU-weite Pflicht, alle Neuwagen innerhalb der EU mit Fahrassistenzsystemen auszustatten. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass alle neuen Fahrzeuge mit einer Reihe von Systemen ausgestattet sein müssen, um in der EU zugelassen zu werden. Die ab Juli 2024 verpflichtenden Systeme sind: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, adaptives Bremslicht, Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent, Reifendruckkontrollsystem, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und eine Black-Box, die Unfalldaten speichert. Die Black-Box kann nicht deaktiviert werden und speichert Daten, falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Hierbei werden sämtliche Daten des Fahrzeuges aufgezeichnet mit dem Ziel, für eine anschließende Unfallanalyse verwendet zu werden.
Befestigte Deckel bei Getränken werden Pflicht:
Zur Müllvermeidung sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Anhebung des Pfändungsfreibetrages:
Für private Schuldner gibt es den sogenannten Pfändungsfreibetrag, ein Betrag der Einkünfte, der gesetzlich gesichert ist und nicht von Gläubigern eingefordert werden darf. Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Anhebung auf 1.491,75 Euro statt zuvor 1.402,28 Euro.
Gasspeicherumlage steigt:
Neue Gasverträge könnten ab Juli 2024 teurer werden. Wie Trading Hub Europe (THE), die die Gasspeicherumlage festlegt, mitteilt, wird ab dem 1. Juli 2024 die Umlage von 1,86 Euro/MWh auf 2,50 Euro/MWh angehoben. Grundlage hierfür ist Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht.
Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Bestehende Einschränkungen bei der Nutzung des Pestizides Glyphosat werden ab 1. Juli 2024 fortgeschrieben. Das Pestizid darf nicht im eigenen Garten, öffentlichen Parks, Naturschutzgebieten oder Wasserschutz- und Heilschutzgebiete eingesetzt werden.
Bundestag hat Reform des Postgesetzes beschlossen:
Der Bundestag hat eine Novelle des Postrechts beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat abschließend zustimmen. Die Novelle soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag.
Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher.
Wer es eilig hat, kann einen schnelleren Prio-Brief verschicken, der dann aber teurer sein wird als der Standard-Brief.
Mit der Postnovelle wird das Gesetz von 1997 erneuert. Digitale Kommunikation ersetzt heute vielfach Briefpost. Dagegen haben Paketlieferungen durch Online-Handel zugenommen.