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Neue oder geänderte Regeln und GesetzeWas ändert sich ab August 2024?

Ausbildungsgarantie

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen und Jobcenter können jungen Menschen – die etwa in Regionen wohnen, in denen es wenig Ausbildungsplätze gibt – eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Bisher konnten nur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie Ausbildungsabbrechende eine außerbetriebliche Ausbildung antreten. Die Bundesregierung weitet den Anspruch nun aus. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung findet bei einem Bildungsträger statt. Ziel ist jedoch der Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sollte ein Wechsel in einen Betrieb klappen, sollen die Jugendlichen durch denselben Träger weiter betreut werden.

In Deutschland haben 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ausbildungsvergütung im Beruf Maler und Lackierer

Im August 2024 wird die Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk angehoben. Die Erhöhung ist im aktuellen Tarifvertrag festgelegt. So viel gibt es künftig für die Azubis:

1. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro (vorher 770,00 Euro)
2. Ausbildungsjahr: 885,00 Euro (vorher 850,00 Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro (vorher 1.015,00 Euro) 

Ausbildungsvergütung im Steinmetzhandwerk

Zum 1. August 2024 steigt auch die Ausbildungsvergütung für angehende Steinmetze. Der Tarifvertrag, in dem die neue Ausbildungsvergütung festgeschrieben ist, gilt bundesweit mit Ausnahme der Betriebe im Gebiet des Freistaats Sachsen.

1. Ausbildungsjahr: 925,00 Euro (vorher 890,00 Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.025,00 Euro (vorher 990,00 Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.175,00 (vorher 1.140,00 Euro) 

Neues Gesetz zur Anerkennung von Berufserfahrung (BVaDiG)

Am 1. August 2024 tritt das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz in Kraft. Ausgenommen von diesem Termin ist vorerst die Umsetzung der Regelungen zur Berufsvalidierung, die dann ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen.

Das BVaDiG enthält folgende Neuregelungen, die zum 1. August 2024, anzuwenden sind: 

  • Option zur elektronischen Abfassung des Berufsausbildungsvertrags (§ 11 BBiG),
  • Erleichterung bei der Prüfungszulassung beim Führen eines digitalen Berichtsheftes (§ 36 Absatz 1 HwO),
  • Option zur virtuellen Teilnahme von Prüfenden bei der Abnahme bestimmter Prüfungsleistungen (§ 35b HwO),
  • Pflicht zur Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis, wenn das jeweilige Bundesland dies gesetzlich regelt (§ 31 Absatz 3 HwO) sowie
  • Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, insofern zur Bestätigung der Fortbildungsstufe von Fortbildungsprüfungsregelungen zuständiger Stellen ein Gutachten erforderlich ist (§ 42f Absatz 3 HwO).

Mit den Regelungen zur Berufsvalidierung, die ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen, sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die Menschen ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt haben, formal festgestellt und bescheinigt werden können. Teilnehmer des Verfahrens erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Berufserfahrung muss eineinhalbmal so lang sein wie eine Ausbildung im jeweiligen Beruf.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern müssen das Validierungsverfahren ab Januar 2025 flächendeckend anbieten. 

Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung

Ab Ende August haben auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern die Möglichkeit, bei der Förderbank KfW Zuschüsse für einen Heizungstausch zu beantragen. Auch Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Hausgemeinschaften, die ihre Heizung in der eigenen Wohnung erneuern wollen, können einen Antrag stellen. Hierbei werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau bezuschusst. Auch Städte und Unternehmen können ab August ihre ersten Anträge bei der KfW einreichen.

Vergütung für eingespeisten Solarstrom sinkt

Zum 1. August 2024 sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Für Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt die Vergütung dann 8,04 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Eigentümer nur einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen. Speisen sie den gesamten Strom ein, liegt die Vergütung bei 12,73 Cent/Kilowattstunde.

Bei Anlagen mit 10 bis 40 kWp sind es 6,95 bzw. 10,68 Cent/Kilowattstunde. Erzeugt die PV-Anlage 40 bis 100 kWp erhalten Eigentümer 5,68 bzw. 10,68 Cent/Kilowattstunde. Kilowatt-Peak, kurz kWp, ist das Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage.

Diese Werte gelten für Photovoltaikanlagen, die bis zum 30.01.2025 in Betrieb genommen wird. Danach sinken die Werte erneut.

Verpflichtende Steuererklärung für 2023

Wer die verpflichtende Steuererklärung eigenständig und ohne die Unterstützung eines Steuerberaters einreicht, für den gilt der Stichtag 31. August 2024. Da dieser Termin auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum 2. September 2024. Eine verspätete Abgabe der Pflichtsteuererklärung zieht mögliche Säumniszuschläge nach sich.

Bezahldienst Paypal - neue Sicherheitsoptionen ab August 2024

Der Zahlungsdienstleister PayPal führt im August 2024 eine Neuerung im Login-Prozess ein. Ab diesem Zeitpunkt stehen sämtliche Sicherheitsoptionen zur Verfügung, unabhängig davon, ob die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) bereits vor der Umsetzung der EU-Verordnung aktiviert wurde. Für Nutzer, die bisher auf Passkey oder Authenticator-Apps gesetzt haben, erweitert sich das Angebot: Neben dem herkömmlichen Passwort kann jetzt auch die PayPal-App oder WhatsApp als Sicherheitsfaktor in den Einstellungen ausgewählt werden. Zudem können Geräte als vertrauenswürdig gekennzeichnet werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, bei jedem Login eine sechsstellige Zahl einzugeben, was den Anmeldevorgang vereinfacht.

ICE-Umleitung zwischen Hamburg und Berlin

Vom 16. August bis zum 14. Dezember verlängert sich die Fahrtzeit der ICE-Züge zwischen Hamburg und Berlin um 45 Minuten, da die Züge eine Umleitung über Stendal fahren müssen. Zudem verkehrt stündlich nur noch ein Zug statt bisher zwei. Die EC-Züge, die in Richtung Dresden und Prag fahren, starten und enden nun in Berlin statt in Hamburg.