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Fernando - stock.adobe.com

Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung, die mindestens vierzehn Tage zurückliegt, sind seit heute von der 2G-plus-Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern befreit. Testbefreiung für dreifach Geimpfte

Da die Landesverordnung entsprechend angepasst wurde, sind seit heute Menschen mit Auffrischungsimpfung von der 2G-plus-Testpflicht in Mecklenburg-Vorpommern befreit, wenn die Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Bund und Länder werden die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten und sie gegebenenfalls anpassen.

Diese Regelung haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am 14.12. vereinbart. Im Bereich des Handwerks können z.B. Kosmetikstudios dreifach geimpfte Kunden unter den genannten Voraussetzungen ohne Test behandeln. Auch die gastronomischen Angebote des Handwerks, z.B. Imbisse und Cafés, stehen diesen Kunden dann wieder ohne Test offen. 

Die Testpflicht bleibt allerdings für alle Menschen mit Booster-Impfung bestehen, wenn sie ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besuchen.

Aktuell geltende Regeln für die Arbeit in den Betrieben:

3G für alle Beschäftigten: Bis zum 19. März 2022 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Zugang zu einem Betrieb bekommen Beschäftigte und auch die Arbeitgeber nur, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel schließt nicht nur das Büro mit ein, sondern auch Orte im Freien. Dazu gehört auch das Betriebsgelände. Ebenso gelten Baustellen als Arbeitsstätte, sowie Lagerräume, Kantinen oder Unterkünfte.

Geimpfte und Genesene müssen das belegen (zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, mit einem Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis). Alle Ungeimpften, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Dieser kann aber auch von entsprechend geschultem Personal des Arbeitgebers durchgeführt werden. Zudem ist vor Ort ein Selbsttest unter autorisierter Aufsicht möglich. Ein Selbsttest zu Hause ist nicht erlaubt.

Arbeitgeber sollen mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten. Die beiden Tests, die im Unternehmen durchgeführt werden, zahlt entsprechend der Arbeitgeber. Der sogenannte Bürgertest in den Testzentren ist kostenfrei

Unternehmen sind verpflichtet, die 3G-Regeln zu kontrollieren und dokumentieren. Bei Genesenen und Geimpften muss der Arbeitgeber das nur einmal tun. Bei Ungeimpften hingegen täglich.

Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann. Laut Arbeitsministerium gilt die 3G-Nachweispflicht „auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können".

Aktuelle Regeln für das Arbeiten im Homeoffice: 

Anbieten muss der Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause derzeit allen Beschäftigten, bei denen keine „zwingenden betrieblichen Gründe“ dagegensprechen. Zwingende Gründe wären etwa, wenn eine Produktion ohne den betreffenden Arbeitnehmer gestoppt werden müsste. Gibt es die Wohnsituation nicht her, etwa weil die Wohnung zu eng ist, kein ruhiger Raum zur Verfügung steht oder die technische Ausstattung unzureichend ist, darf der Beschäftigte es ablehnen, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Wenn Beschäftigte weder Lust haben, zu Hause zu arbeiten noch wegen der 3-G-Regeln im Büro zu sein, gibt es laut Infektionsschutzgesetz für sie auch kein Gehalt. Die Homeofficepflicht gilt bundesweit bis zum 19. März. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.