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Die Landesregierung hat den MV-Schutzfonds um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten erweitert. Für größere Unternehmen soll es individuelle Expresshilfen geben.Soforthilfe für mittelgroße und Expresshilfen für größere Unternehmen

Die Landesregierung ergänzt den MV-Schutzfonds um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten.

  • Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 01. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit.

  • Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.

Weitere Informationen und der Antrag auf Soforthilfe sind auf der Internetseite des Landesförderinstitus (Lfi) Mecklenburg-Vorpommern zu finden.