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Strompool von Handwerkskammer und StadtwerkenNeue Sonderkonditionen bei Strom

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Schwerin profitieren bei der Strombelieferung von exklusiven Preisvorteilen. Möglich ist das durch den sogenannten Strompool, ein bereits seit fast 25 Jahren bestehender Rahmenvertrag zwischen der Handwerkskammer und den Stadtwerken Schwerin. Mitgliedsbetriebe können dadurch unabhängig von der Region die Sonderkonditionen dieses Strom-Rahmenvertrages im gesamten Kammerbezirk nutzen. 

Für die kommenden drei Jahre haben die Stadtwerke Schwerin und die Handwerkskammer neue Konditionen für den bestehenden Rahmenvertrag vereinbart. Ab sofort können sich Kammermitglieder für den Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2027 erneut einen garantierten Lieferpreis sichern. Alle Preiskomponenten, die von den Stadtwerken nicht beeinflusst werden können, werden zuzüglich abgerechnet. Dazu gehören zum Beispiel die Netzentgelte, die gesetzlichen Umlagen und Steuern.

Das Stromangebot in Form eines Lieferpreises hat entscheidende Vorteile. Es ist transparent, da alle nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie beispielsweise Netzentgelte und Umlagen, direkt weitergegeben und auf der Rechnung nachvollziehbar dargestellt werden. Der Strompreis enthält außerdem keine Risikoaufschläge. Die Stadtwerke Schwerin erstellen auf Grundlage des Rahmenvertrages ein individuelles Angebot.

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer:

Neubüser, Christina

Christina Neubüser

Technische Beratung

Tel. 0385 7417 - 153

Mobil 0151 72006407

c.neubueser--at--hwk-schwerin.de