
KI in der ArbeitsweltNeue Landesförderung in MV
Anfang März wurde die neue Transformationsrichtlinie des Landes vorgestellt. Mit dieser Fördermaßnahme will die Landesregierung einen wichtigen Impuls zur Fachkräftesicherung und zur Transformation in den Betrieben Mecklenburg-Vorpommerns setzen. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der Transformation, zum Beispiel die zunehmende Digitalisierung und den demografischen Wandel, zu meistern.
Der erste Ideenaufruf fokussiert sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in betrieblichen Arbeitsprozessen. Unternehmen, die mit Hilfe von KI-Projekten Fachkräfte in ihrem Unternehmen sichern bzw. gewinnen wollen, können sich um eine Förderung bewerben. Damit unterstreicht die Landesregierung die Bedeutung der Transformationsfähigkeit für die Zukunft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Laufzeit der geförderten Projekte beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 Prozent. Der Zugang zur Förderung ist möglichst niedrigschwellig und bürokratiearm gestaltet. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen direkten Bezug zur Transformation der Arbeitswelt haben und die zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in den betroffenen Betrieben beitragen.
Das Kompetenzzentrum „Digitalisierung in der Arbeitswelt Mecklenburg-Vorpommern“ (mv-works) und die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) spielen zentrale Rollen bei der Umsetzung der Transformationsrichtlinie: Die GSA übernimmt die administrative Abwicklung der Förderung und unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung. Sie prüft Projektskizzen und begleitet die weitere Antragstellung.
mv-works ist als Kompetenzzentrum Arbeit 4.0 für die inhaltliche Begleitung der Richtlinie zuständig. Es wirkt als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und trägt dazu bei, erfolgreiche Ansätze sichtbar zu machen und auf andere Betriebe zu übertragen.
Weitere Informationen zur Transformationsrichtlinie sowie die Antragsunterlagen finden Interessierte auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums und der GSA unter www.gsa-schwerin.de/transformationsrichtlinie.