Für Unternehmen, die trotz der Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hält das Land Härtefallhilfen vor.MV-Härtefallfonds
MV-Härtefallfonds für Unternehmen mit speziellen Fallkonstellationen bei besonderer Härte
In besonderen Fällen kann es dazu kommen, dass die regulären Corona-Hilfen von Bund und Land nicht greifen. Hierfür haben Bund und Land die Härtefallhilfen aufgelegt. Angesichts der neuerlichen Einschränkungen für die Wirtschaft führt das Land die Härtefallhilfen – analog zu den Überbrückungshilfen – bis zum 31. März 2022 fort.
Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut (Lfi) Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen Antragsformulare und weitere Unterlagen bereit.