
Ab dem 1.1.2018 geprüfte Handwerksmeisterinnen und -Meister bekommen 2.000 Euro "Extra" vom LandMeister-Extra
„Meister-Extra“ des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/Absolventin der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das „Meister-Extra“ des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Das „Meister-Extra“ in Höhe von 2.000 Euro wird für abgeschlossene Meisterprüfungen im Handwerk und in der Industrie gezahlt (schriftliche Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens i.S. § 22 Meisterprüfungsverfahrensverordnung als öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach der Handwerksordnung oder nach dem Berufsbildungsgesetz).
Wer wird gefördert?
Alle Meisterinnen und Meister, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d.h. Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeisterinnen und Industriemeister nach der beigefügten Liste. Nicht gefördert werden Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie (HoGa, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft usw.).
Hauptwohnsitz (seit mindestens 3 Monaten) und Beschäftigungsort der Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Mecklenburg-Vorpommern liegen; bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Meisterprüfung muss nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt worden sein.
Nicht berücksichtigt werden Personen, für die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirtinnen und Betriebswirte des Handwerks, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).
Wie wird gefördert?
Die erfolgreichen Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister stellen einen formgebundenen Antrag (Formular online) bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben.
Haben die Absolventen ihre Prüfung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt, wenden sie sich an die für ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist). Das „Meister-Extra“ ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Ansprechpartner
Mitarbeiter Meister- und Gesellenprüfungswesen
Tel. 0385 7417 - 2121
Downloads
Richtlinie Meister Extra (Meister-Extra Richtlinie vom 25.01.2019.pdf)
Weitere Informationenen unter: Meister-Extra des Landes Mecklenburg Vorpommern