
Betriebe aus der Ernährungsbranche erhalten eine besondere Förderung, z.B. für Messeauftritte.Mehr Absatz für das Nahrungsmittelhandwerk
Zur Verbesserung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätsprodukte werden Maßnahmen wie Messen, Warenbörsen, Hausmessen, Verkaufsförderaktionen, Informationsseminare, Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen gefördert.
Neben anderen sind auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern zuwendungsberechtigt. Die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinstunternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse grundsätzlich mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 Prozent. Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6000 Euro je Maßnahme und höchstens für insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt. Seminare und Verkaufsförderaktionen werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Schriftliche Anträge sind formgebunden bis spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut M-V in Schwerin zu stellen. Nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Kontakt / Beratung: Handwerkskammer Schwerin, Christina Neubüser, Tel: 0385 7417-153,
E-Mail: c.neubueser@hwk-schwerin.de