Bund und Land haben zur Abmilderung der Folgen für die Unternehmen Maßnahmen im Bereich von Steuern ergriffen.Maßnahmen im steuerlichen Bereich
Die Landesregierung hat zusammen mit dem Bund Maßnahmen im Steuerbereich ergriffen. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:
a) zinslose Steuerstundung
b) Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
c) den Erlass von Säumniszuschlägen
Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden.
An wen können Sie sich wenden?
Die Finanzämter sind weiterhin arbeitsfähig und telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar. Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Steuerportals Mecklenburg-Vorpommern.