
InklusionLotse für Arbeitgeber
Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht am Willen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.
Aus diesen Gründen haben die Integrations- bzw. Inklusionsämter in Deutschland flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, kurz EAA, sollen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für Unternehmen vereinfachen. In Mecklenburg-Vorpommern sind sie am 1. Oktober 2022 an den Start gegangen.
Die Fachberater und Fachberaterinnen gehören in die Trägerschaft der Integrationsfachdienste und arbeiten in der Strukturverantwortung des Inklusionsamtes M-V.
Beratungsangebot aus einer Hand
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei allen Fragen rund um die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen.
Sie informieren die Unternehmen über die Neuerungen, die ab 01.01.2024 in Kraft getreten sind. Dabei handelt es sich um das Gesetz „Inklusiver Arbeitsmarkt“ mit Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe und um das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ in M-V.
Außerdem unterstützen sie Unternehmen bei den Antragsverfahren und schließen somit die Lücke zwischen Beratung und tatsächlicher Beschäftigungsaufnahme oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen.
Das Beratungsangebot ist für die Unternehmen kostenlos.
Gerade Inklusion kann ein Teil der Lösung sein, betrachtet man den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel in M-V. Schwerbehinderte Menschen sind vielfach gut qualifiziert, motiviert und leistungsstark. Für Unternehmen sind sie ein interessantes Potenzial.
Auch bei der Stellenbesetzung können die Berater aktiv unterstützen. Sie nutzen dazu ihre Netzwerk- und Kooperationspartner.
Ansprechpartner (Zuständigkeitsbereich Stadt Schwerin, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Landkreis Nordwestmecklenburg):
Fachberaterin Christine Janik
E-Mail: christine.janik@sn.eaa-mv.de
Telefon: 0385 77 88 72 91 / 0171 41 55 39 2
Büro: Wismarsche Str. 183/185, 19053 Schwerin
Allgemeine E-Mail-Adresse: info@eaa-mv.de
Ansprechpartner (Zuständigkeitsbereich Landkreis Rostock):
Fachberaterin Sandra Polke
E-Mail: info@eaa-mv.de
Telefon: 0381 12760672 / 0176 10094384
Büro: Integrationsfachdienst Rostock, Platz der Freundschaft 1 a, Haus 3, 2. Etage, 18059 Rostock