
Lehrvertrag und Eintragung in die Lehrlingsrolle
Mit der Lehrlingsrolle führt die Handwerkskammer ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk des Kammerbezirks. Die Registrierung in der Lehrlingsrolle dient der Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung. Das Führen der Lehrlingsrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt Vorschriften, z.B. zum Datenschutz.
Der Berufsausbildungsvertrag wird in die Lehrlingsrolle eingetragen, wenn dieser Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Betrieb ausbildungsberechtigt ist. Dieser muss die Eintragung in die Lehrlingsrolle unverzüglich beantragen, sobald der Berufsausbildungsvertrag geschlossen ist. Formulare für den Berufsausbildungsvertrag befinden sich auf dieser Seite im Bereich Downloads.
Wir beantworten gern alle Fragen zum Berufsausbildungsvertrag und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Betriebe sollten beachten: Ergeben sich im Verlauf der Ausbildung Änderungen der Inhalte im Ausbildungsvertrag, müssen diese auch der Lehrlingsrolle mitgeteilt werden.
Formulare
Allgemein zur Ausbildung
Berichtshefte
Mitarbeiterin Lehrlingsrolle und Amtshilfe
Tel. 0385 7417 - 2101
Mitarbeiterin Lehrlingsrolle, Weiterbildungsstipendium, Anerkennungs- und Validierungsverfahren
Tel. 0385 7417 - 2102