
In M-V wurde seit Anfang 2020 mehr als eine halbe Milliarde Kurzarbeitergeld gezahlt. Jetzt wird geprüft, ob alles korrekt gelaufen ist. Warum das so sein muss, erklärt der Schweriner Arbeitsagentur-Chef Guntram Sydow im Interview.Kurzarbeitergeld: Betriebe werden geprüft
Herr Sydow, warum werden solche Prüfungen durchgeführt?
Um den Unternehmen sowie den Beschäftigten schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst immer vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird dann die korrekte Berechnung anhand von Unterlagen, Nachweisen oder Abrechnungen überprüft und es erfolgt eine abschließende, endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld. Dieses Prüfverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt im Interesse der Beitragszahler. So stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) sicher, dass die Leistungen in der korrekten Höhe erbracht wurden. Kurzum: Die Abschlussprüfung ist also ein ganz normaler Bestandteil des Abrechnungsverfahrens und findet generell statt - das war auch vor der Pandemie schon so.
Welche Westmecklenburger Betriebe werden in die Prüfung einbezogen?
Alle Betriebe werden hier gleich behandelt. Wir werden daher selbstverständlich bei allen Westmecklenburger Unternehmen, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, eine Abschlussprüfung durchführen.
Was sind typische Mängel und was passiert, wenn ich als Unternehmen zu viel bzw. zu wenig Kurzarbeitergeld erhalten habe?
Typische Bearbeitungsmängel sind beispielsweise fehlende Unterschriften, Vollmachten oder auch Berechnungsfehler. Das heißt: Wurde zu viel Kurzarbeitergeld bezogen, wird die Arbeitsagentur den fälligen Betrag zurückfordern, wurde zu wenig Kurzarbeitergeld ausgezahlt, wird der ausstehende Betrag selbstverständlich erstattet.
Was müssen Betriebe jetzt konkret veranlassen? Wie kann ich mich als Betrieb bzw. auch mein Lohnbüro vorbereiten?
Die Betriebe wurden schon während des Kurzarbeitergeld-Bezugs darauf hingewiesen, dass es nach Beendigung der Kurzarbeit eine Abschlussprüfung geben wird. Sie müssen nicht aktiv auf die Arbeitsagentur zugehen. Sie werden zu Beginn der Abschlussprüfung von uns angeschrieben. Wir haben für Arbeitgeber unter www.arbeitsagentur.de/kug-abschluss eine Info-Homepage erstellt. Dort finden Betriebe und Steuerberatungen Erklärungen zum konkreten Vorgehen und zu erforderlichen Unterlagen. Zusätzlich sind hier eine Checkliste sowie häufige Fragen und Antworten veröffentlicht. Wir wissen, dass den Unternehmen durch die Prüfungen ein zusätzlicher Aufwand entsteht, doch dieser ist leider nicht zu vermeiden. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir werden alles daransetzen, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen. Aufgrund der besonderen Situation haben wir die sonst übliche Abgabefrist von zwei Wochen auf vier Wochen verdoppelt. Sollte es aus triftigen Gründen dem Betrieb unmöglich sein, die Frist einzuhalten, werden wir eine Verlängerung unbürokratisch ermöglichen.
Weitere Fragen: zu einer konkreten Abschlussprüfung im eigenen Betrieb beantworten die Ansprechpartner, die im Anforderungsschreiben der Agentur für Arbeit benannt sind.
Guntram Sydow, Chef der Arbeitsagentur Schwerin |