
Unternehmen, die bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit angezeigt haben, wird empfohlen den Bewilligungszeitraum im Blick zu behalten. Darauf macht die Agentur für Arbeit Schwerin aufmerksam.Kurzarbeit-Anzeigen: Zeitliche Befristung beachten
„Mit einer Anzeige geben die Unternehmen zunächst eine Prognose ab, wie lange und in welchem Umfang im Betrieb kurzgearbeitet wird“, erklärt Guntram Sydow, Chef der Arbeitsagentur Schwerin. Da in der unsicheren Situation der Corona-Pandemie niemand genau einschätzen konnte, wie lange die Einschränkungen andauern würden und welche längerfristigen Auswirkungen sie haben, empfahl die Arbeitsagentur den Unternehmen in den jeweiligen Anzeigen mindestens einen Zeitraum von sechs Monaten anzugeben. Das Ende dieses Zeitraums sollten die Unternehmen im Blick behalten.
„Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine spätere Abrechnung der Kurzarbeit“, so Sydow. „Die Betriebe sollten ihre laufenden Bescheide daher auf den Bewilligungszeitraum hin überprüfen. Läuft dieser aus, muss eventuell eine neue Anzeige eingereicht werden.“ Der Zeitpunkt der Antragstellung muss dabei in dem Monat liegen, in dem der Arbeitsausfall tatsächlich eintritt. Das bedeutet, wenn in einem Monat Arbeitsausfall eintritt, muss die Anzeige am letzten Tag dieses betreffenden Monats eingereicht sein. Maßgeblich ist dabei, wann die Anzeige bei der Arbeitsagentur eingeht. Postwege müssen damit nicht einkalkuliert werden.
Zügiger geht es natürlich online. Unter www.arbeitsagentur.de/eServices hat man einen schnellen Zugriff auf die Angebote der Arbeitsagentur. Hierüber können Arbeitgeber einfach und von überall aus Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service aufnehmen und bei Bedarf Kurzarbeit anzeigen.
In der Anzeige ist der erwartete Arbeitsausfall umfassend zu begründen. Bei dieser Begründung sollten die Unternehmen gezielt auf ihre aktuelle betriebliche Situation eingehen. Wichtig ist dabei auch der Blick in die Zukunft: Was unternimmt das Unternehmen beispielsweise, um den Arbeitsausfall weiter zu verringern und längerfristig wieder Vollarbeit zu erreichen?
Bei Fragen können sich Unternehmen an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder an die kostenfreie Service-Hotline der Arbeitsagentur 0800 4 5555 20 wenden.