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Oliver Boehmer - bluedesign®

Mit dem MV-Schutzfonds hat das Land einen Rettungsschirm für Selbständige und Unternehmen im Land aufgespannt. Wir zeigen, welche Hilfen es als direkte Zuschüsse gibt.Hier bekommen Sie finanzielle Hilfe in der Krise

Soforthilfe: Nicht rückzuzahlende Zuschüsse 

Die Landesregierung hat in der Corona-Krise den „MV-Schutzfonds“ geschaffen. Mit diesem Maßnahmenpaket sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sehen unter anderem ein Soforthilfeprogramm für Soloselbständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis 100 Mitarbeitern vor. Das Programm umfasst einmalige und nicht rückzuzahlende Zuschüsse für Unternehmen mit:

  • 0 bis 5 Arbeitnehmer/innen in Höhe von 9.000 Euro
  • 6 bis 10 Arbeitnehmer/innen in Höhe von 15.000 Euro
  • 11 bis 24 Arbeitnehmer/innen in Höhe von 25.000 Euro
  • 25 bis 49 Arbeitnehmer/innen in Höhe von 40.000 Euro
  • 50 bis 100 Arbeitnehmer/innen in Höhe von 60.000 Euro

Der Kreis der bisherigen Antragsteller wurde u.a. erweitert um Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Die Anträge können beim Landesförderinstitut (LFi) Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der Internetseite www.lfi-mv.de zur Verfügung. Anträge können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. 

Für Hilfe bei der Antragsstellung stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer Schwerin telefonisch unter der Hotline 0385 7417-133 zur Verfügung.

Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.