
Betrieb wieder möglich mit Auflagen an Gesundheitsschutz und HygieneFriseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben die Aufrechterhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt, aber auch teilweise gelockert. Für das Friseurhandwerk bedeutet dies den Re-Start der Branche am 4. Mai 2020.
Die Wiedereröffnung der Friseursalons zum 4. Mai 2020 beendet vorerst die existenzbedrohende Situation für die über 70.000 Unternehmen im Friseurhandwerk. Gleichwohl bedeutet die Wiedereröffnung bis auf Weiteres aber die Erbringung von Friseurdienstleistungen in Zeiten einer Pandemie.
In einem aktuellen Positionspapier hat der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks in enger Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Bedingungen zur Ausübung von Friseurdienstleistungen während der bestehenden Corona-Pandemie erarbeitet.
Ziel ist es, Kunden, Mitarbeiter und Inhaber zu schützen und zugleich die Wiedereröffnung des Friseurhandwerks mit sicheren und praxistauglichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
Mit einem Klick auf diesen Link können Sie die Hinweise im pdf-Format herunterladen.