
EinzelhandelFortbildungen im Bereich Einzelhandel
Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist lt. § 50 AMG nur dann zulässig, wenn der Unternehmer selbst oder eine beauftragte Person eine erforderliche Sachkenntnis über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln nachweisen kann.
Lehrgangsinhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen – Begriffsbestimmungen
- Freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel
- Begriffsbestimmungen und Darreichungsform, Beschaffenheit, Zubereitungsformen du Inhaltsstoffe
- Lagerung und Abgabe
- Gefahren, Wirkungen und Nebenwirkungen
- Werbung
- Pflanzendrogen sowie Inhaltsstoffe und Hauptanwendungsgebiete
Lehrgangsdauer: 16 Stunden
Abschluss: IHK-Zeugnis
Termine auf Anfrage - bitte kontaktieren Sie dazu Frau Jonas.
Ansprechpartner
Mitarbeiterin Fortbildung für den Einzelhandel
Tel. 0385 7417 - 2112
Mobil 0160 2407757