BTZ_Elektroniker_Titel_TB
Joern Lehmann

Mit einer Unterweisung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen Fachkräfte wie Metallbauer, Tischler, Möbel-, Küchen- oder Heizungs-/Sanitärmonteure innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere, einfache, elektrotechnische festgelegte Tätigkeiten ausführen.Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Aufgrund der zunehmenden Kopplung von haustechnischen Anlagen und Geräten mit elektrischen Betriebsmitteln (bspw. Pumpen, Heizkessel, Öfen, Herde, Antriebe für Türen und Tore, Rollladen), werden Sie notwendigerweise mit Arbeiten an diesen Betriebsmitteln konfrontiert.

Sie als Handwerker dürfen (innerhalb des eigenen Gewerkes) ohne eine Fortbildung zur Elektrofachkraft keine elektrotechnischen Arbeiten ausführen. Dadurch stehen Sie oder Ihr Arbeitgeber häufig vor dem Problem, dass der benötigte Elektriker dann keine Zeit hat oder den vereinbarten Termin nicht halten kann. Somit entstehen schnell schwer zu kalkulierende Zusatzkosten.

Genau diesem Problem der Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und in die Durchführungsanweisungen zu § 2 der DGUV-Vorschrift 3 »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« den Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen.

Durch die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (HWK) werden Sie als Handwerker befähigt, elektrisch betriebene Geräte wie bspw. Durchlauferhitzer, Heizungskessel, Pumpen, Herde, Backöfen, Antriebe an Türen und Toren, Rollladen, Jalousien in Kundenanlagen eigenverantwortlich gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und DGUV Grundsatz 303-001 zu montieren, installieren und elektrisch in Betrieb zu nehmen.

Die Fortbildung »Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten« der HWK Schwerin besteht aus dem Basis- und dem Praxismodul mit insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung mit einer internen schriftlichen und praktischen Prüfung der HWK erhalten Sie ihr HWK-Zertifikat.

Ansprechpartner

Interessenten:

Ehemalige Elektrofachkräfte, die langjährig nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren, Beschäftigte aus dem FM-Bereich (Facility Manager, Objektverwalter), Servicetechniker, Informationstechniker (Fernmeldehandwerker), Schlosser, Monteure, Mechaniker, Installateure, Instandhalter, die im Bereich Elektrotechnik ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen und das Ausbildungsziel „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ gemäß DGUV Vorschrift 3 anstreben.

Gültigkeit:

Die Fortbildung “Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten” beinhaltet eine Ausbildung nach dem aktuellen Stand der Technik. In der Regel sollte das geschulte Wissen nach der Erstprüfung mit einer Wiederholungsprüfung alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. In unseren Wiederholungslehrgängen (8 Stunden) erhalten Sie eine angemessene Qualifizierung und verlängern somit die Verifizierung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“.