
Kleine BauvorlageberechtigungAuch in MV dürfen Meister bald Häuser planen
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Landesbauordnung beschlossen. Diese sieht auch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren vor. Künftig werden den Behörden nur noch drei Wochen statt bisher drei Monate Zeit zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen gegeben. Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden, schreibt das geänderte Gesetz vor.
Ein wichtiger Meilenstein aus Sicht des Handwerks ist mit der Aufnahme der Kleinen Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister der Gewerke Maurer und Zimmerer erreicht worden. Denn künftig dürfen auch Handwerksmeister mit einer kleinen Bauvorlageberechtigung für bestimmte Bauprojekte wie Ein- und Zweifamilienhäuser oder Garagen selbst Planungsleistungen anbieten
„Die von uns seit Jahren geforderte und jetzt im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung beschlossene kleine Bauvorlageberechtigung stärkt das Meisterhandwerk und ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung. Endlich zieht Mecklenburg-Vorpommern mit anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein gleich. Handwerksmeister aus dem Mauer- und- Betonbauer- sowie Zimmererhandwerk dürfen jetzt auch hier im Land kleinere Gebäude planen, konzipieren, berechnen, das Vorhaben der Baubehörde vorlegen und dann errichten. Davon profitiert auch der Verbraucher, er kann jetzt die Bauplanung und die Ausführung seines Hauses in einer Hand belassen“, so Handwerkskammerpräsident Uwe Lange.