
EnergiepreispauschaleAuch für Vollzeit-Meisterschüler gefordert
Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Energiepreispauschale für Meisterschüler gefordert, die eine Vollzeitausbildung absolvieren und daher in dieser Zeit kein Geld verdienen. Während Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können, sind Meisterschüler in Vollzeit davon ausgeschlossen. Aus Sicht der Handwerkskammern liegt hier eine Benachteiligung vor und es muss unbedingt nachgebessert werden. Zu einer echten Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung gehört auch eine Gleichbehandlung bei derartigen finanziellen Hilfen des Staates, so die Kammern.