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Lehrvertrag und Lehrlingsrolle

Mit der Lehrlingsrolle führen wir ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk des Kammerbezirks. Die Registrierung in der Lehrlingsrolle dient der Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung. Das Führen der Lehrlingsrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt Vorschriften, z.B. zum Datenschutz.

Der Berufsausbildungsvertrag wird in die Lehrlingsrolle eingetragen, wenn dieser Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Betrieb ausbildungsberechtigt ist. Dieser muss die Eintragung in die Lehrlingsrolle unverzüglich beantragen, sobald der Berufsausbildungsvertrag geschlossen ist.

Formulare für den Berufsausbildungsvertrag können hier direkt online ausgefüllt werden. Ein Leerformular zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen steht auf dieser Seite im Bereich Downloads zur Verfügung

Wir beantworten gerne alle Fragen zum Berufsausbildungsvertrag und helfen beim Ausfüllen der Formulare.

Bitte beachten: Ergeben sich im Verlauf der Ausbildung Änderungen der Inhalte im Ausbildungsvertrag, müssen diese auch der Lehrlingsrolle mitgeteilt werden.





Lehrvertrag online im Überblick

Nutzen Sie unseren Lehrvertrag-Online, um einen Lehrvertrag schnell und kostenfrei auszufüllen, zu ändern und auszudrucken. Sie werden Schritt für Schritt begleitet und erhalten alle nötigen Informationen. Bitte vergessen Sie nach dem Ausdrucken nicht Ihre Unterschriften sowie die Anlagen.

Den Lehrvertrag online kann man sowohl als eingeloggter Betrieb mit Komfortfunktionen, als auch ohne Login oder Registrierung nutzen. Entscheiden Sie selbst:

mit Login
ohne Login
Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben  
Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten  
Vorausgefülltes Formular mit Betriebsdaten  
Daten zwischenspeichern und ändern  
Geld- und Zeitersparnis durch Uploadfunktion statt Postversand  

 mit Kundenportal Login und Komfort Funktionen

 zum Lehrvertrag ohne Login



Ansprechpartner

Marietta Jakubczak

Lehrlingsrolle

Tel. 0385 6435 - 135

m.jakubczak--at--hwk-schwerin.de

Ilka Wodke

Lehrlingsrolle
und Lehrstellen- und Praktikumsbörse

Tel. 0385 6435 - 120

i.wodke--at--hwk-schwerin.de



Wissenwertes rund um den Ausbildungsvertrag

Unter bestimmten Umständen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. In der Regel wird dies bereits vor Beginn der Ausbildung zwischen Betrieb und Auszubildendem vereinbart und durch Eintragung der Verkürzung im Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer beantragt. 

Wird die Ausbildung im gewählten Ausbildungsberuf in einem anderen Betrieb fortgesetzt, können die bereits absolvierten betrieblichen Ausbildungszeiten in vollem Umfang für eine Verkürzung berücksichtigt werden.

Liegt keine einschlägige berufliche Vorbildung vor, kann es dennoch möglich sein, weniger als die in der Ausbildungsordnung vorgesehene Ausbildungszeit vertraglich zu vereinbaren. Sind sich beide Seiten einig, dass sämtliche Ausbildungsinhalte vermittelt und erlernt werden können, nur in kürzerer Zeit (sowohl Theorie als auch Praxis), ist eine Verkürzung aus folgenden Gründen und um folgende Kürzungszeiten möglich:

  • mittlerer Schulabschluss: bis zu 6 Monate
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulreife: bis zu 12 Monate
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf: bis zu 12 Monate
  • Lebensalter bei Ausbildungsbeginn von mehr als 21 Jahren: bis zu 12 Monate

Bitte daran denken, bei der Beantragung dem Berufsausbildungsvertrag entsprechende Nachweise (z.B. Kopie des Zeugnisses) beizufügen.

Entscheiden sich Betrieb und Auszubildender erst nach Beginn der Ausbildung, die Ausbildungszeit zu verkürzen, ist für die Beantragung bei der Handwerkskammer der Antrag auf Verkürzung (Downloadbereich) zu verwenden.

Auszubildenden ist vom Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Diese Vergütung muss mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen.

Besteht Tarifbindung, sind mindestens die tariflichen Ausbildungsvergütungssätze zu zahlen. Bei fehlender Tarifbindung ist die Ausbildungsvergütung immer dann noch angemessen, wenn sie die tariflichen Sätze um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet. Liegt keine tarifliche Regelung vor, wird empfohlen, sich an den Empfehlungen des entsprechenden Fachverbandes (z.B. Innungen) zu orientieren.

Bei der Festlegung des Urlaubszeitpunktes sind die Wünsche des/der Auszubildenden einzubeziehen. Nach Möglichkeit sollte der Urlaub zusammenhängend und in der unterrichtsfreien Zeit gewährt werden. Sofern der Urlaub nicht während der Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

Die Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch finden Sie im Downloadbereich.

Über die nachfolgenden Links kommen Sie direkt zu den Anmeldemöglichkeiten für die Berufsschulen in Schwerin, Wismar und Ludwigslust:

Berufsschule Ludwigslust
Berufsschule Schwerin
Berufsschule Wismar

 

Technische Hinweise

Hinweise zum Erstlogin finden Sie auf der Hilfeseite zum Kundenportal
nach der Registrierung und der Verkpüfung mit dem Betrieb kommen sie  hier in die Vertragsverwaltung

Um Probleme beim Generieren der Druckversion des Ausbildungsvertrages zu vermeiden, achten Sie darauf, dass in Ihrem Browser (Internet Explorer oder Firefox) die Standardeinstellungen sowohl für Sicherheit als auch für Datenschutz gesetzt sind.

Wichtig: Bitte stellen Sie eventuell verwendete Popup-Blocker auf "Popups zulassen".

Der Berufsausbildungsvertrag besteht aus 8 Blättern (+ Checkliste und Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung).

Bitte unterschreiben Sie auf den Seiten 2, 3, 4, 6 und 8 im Original. Ihre Auszubildenden und gegebenenfalls die (beiden) gesetzlichen Vertreter müssen auf den Seiten 2, 4, 6 und 8 unterschreiben.

Denken Sie daran, eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrages für Ihren Betrieb anzufertigen.

Folgende Unterlagen sind dem Ausbildungsvertrag in Kopie beizufügen:

  • bei Auszubildenden unter 18 Jahren: die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung
  • bei Lehrzeitverkürzung: die entsprechenden Unterlagen (Schulzeugnis, Lehrzeitbescheinigung, Abschlussprüfungszeugnis, der damalige Ausbildungsvertrag bzw. die Kündigung / der Aufhebungsvertrag)
  • Formblatt betrieblicher Ausbildungsplan 

Bitte händigen Sie der bzw. dem Auszubildenden die aktuelle Ausbildungsordnung aus. Sie finden diese unter www.bibb.de/de/berufeinfo.php.

Bei Änderungen (Anschrift etc.) oder Auflösung des Vertragsverhältnisses bitten wir um eine möglichst umgehende Information (E-Mail oder postalisch) an die Lehrlingsrolle.