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Praktikumsprämie120 Euro für eine Woche Praktikum in den Ferien

Handwerksberufe kennenlernen und Prämie verdienen!

Möchtest du in den Ferien etwas Sinnvolles tun? Dann ist ein Ferienpraktikum genau das Richtige für dich!

Warum ein Ferienpraktikum im Handwerk?

  • Erlebe die vielseitige Berufswelt des Handwerks und lerne Handwerksbetriebe in deiner Region hautnah kennen.
  • Finde heraus, welcher Handwerksberuf dir gefällt und welche Talente du mitbringst.
  • Als Prämie für dein Engagement erhältst du 120 Euro pro Woche.

Während des Ferienpraktikums arbeitest du Seite an Seite mit erfahrenen Handwerkern. Du lernst die unterschiedlichsten Tätigkeiten kennen und bekommst einen Einblick in die Vielseitigkeit dieses Berufsfeldes. Ob Tischler, Elektriker, Maler, Installateur oder Zweiradmechaniker – im Praktikum findest du heraus, welcher Beruf dir Spaß macht und zu deinen Talenten passt.

Und das Beste daran: Du erwirbst nicht nur praktische Erfahrungen und neue Kenntnissen, am Ende des Praktikums wartet außerdem eine attraktive Prämie auf dich!

Wie kannst du dich bewerben?

Suche dir einen Handwerksbetrieb, der ausbildet (wenn du keinen Betrieb findest, können wir dir ggf. auch einen Praktikumsbetrieb vermitteln). Dann melde dich einfach online hier über unsere Website an und sichere dir deinen Platz im Ferienpraktikum. Wir prüfen, ob du und der Betrieb die Voraussetzungen erfüllen und dann kann es auch schon losgehen.

Du hast vorher noch Fragen?

Dann schicke uns doch einfach eine E-Mail an: ferienpraktikum@hwk-schwerin.de

Die Praktikumsprämie wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gefördert.



Schülerinnen und Schüler, die:

  • mindestens die Klassenstufe 8 besuchen,
  • ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen.

Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche (mit jeweils fünf Arbeitstagen) erstrecken. Die tägliche Praktikumszeit beträgt mindestens sieben Stunden. Die Vorschriften des  Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten. Jeder Schüler und jede Schülerin kann pro Jahr eine Praktikumsprämie für maximal drei Wochen erhalten.  

Das Praktikum ist in einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Als Nachweis gilt die Eintragung in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Handwerksbetrieb muss ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet und damit angeboten haben. Einsatzort kann auch die Filiale eines Handwerksbetriebes in Mecklenburg-Vorpommern sein, wenn diese in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist.

Die Praktika können wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Während des Praktikums darf die Arbeitsleistung der Praktikumsteilnehmer nicht im Vordergrund stehen.  

Die Schülerin oder der Schüler selbst. Wer ein Praktikum in den Schulferien machen möchte und einen Praktikumsplatz in einem Handwerksbetrieb im Kammerbezirk Schwerin gefunden hat, füllt bitte das unten angefügte Online-Formular auf dieser Webseite aus. Wird der Antrag bewilligt, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind, senden wir euch den Praktikumsvertrag per E-Mail zu.

Der Praktikumsvertrag muss ausgefüllt und unterzeichnet (vom Praktikumsbetrieb, Schülerin/ Schüler und bei unter 18-Jährigen die Erziehungsberechtigten) 14 Tage, spätestens aber eine Woche vor Beginn des Praktikums in der Handwerkskammer vorliegen.

Die Schülerpraktikumsprämie wird erst nach dem Praktikum gezahlt und wenn ihr folgende Dokumente im Original bei uns eingereicht habt:

  • Arbeitszeitnachweis (das Dokument muss der Handwerksbetrieb ausfüllen und unterschreiben)
  • Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum

Diese Dokumente gehen euch per E-Mail zu. Die Unterlagen sollen spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums eingereicht werden. Wenn alle Dokumente bei der Kammer vollständig vorliegen, wird die Praktikumsprämie auf das von Euch angegebene Konto überwiesen (Konto des Schüler/der Schülerin oder der Eltern). 

Rechtliche Hinweise: Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die  Praktikanten dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten. Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.  

Ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für einen Praktikumsvertrag zwischen einem Schüler/ einer Schülerin und einem Handwerksbetrieb, in welchem ein Angehöriger als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt.
Angehörige sind:
a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b) Pflegeeltern und Pflegekinder.
Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien von der Schule abgehen, können keine Praktikumsprämie in Anspruch nehmen.
Die Letztempfänger dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten.
Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.

 

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Anmeldung zum Ferienpraktikum mit Praktikumsprämie

Ausschlussgründe:

Ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen wird nicht gefördert. Gleiches gilt für einen Praktikumsvertrag zwischen einem Schüler/ einer Schülerin und einem Handwerksbetrieb, in welchem ein Angehöriger als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt.

Angehörige sind:
a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b) Pflegeeltern und Pflegekinder.

Schülerinnen und Schüler, die vor den Ferien von der Schule abgehen, können keine Praktikumsprämie in Anspruch nehmen.

Die Letztempfänger dürfen keine Zuwendungen des Landes, sonstiger öffentlicher Stellen oder andere staatliche Geldleistungen für den gleichen Zweck erhalten.

Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) wird die Prämie anteilig gekürzt.

Kuehn, Philipp

Philipp Kühn

Teamleiter Nachwuchsgewinnung

Tel. 0385 6435 - 109

Mobil 0170 9830424

p.kuehn--at--hwk-schwerin.de

Bitte beachten: Vor dem Einreichen des Praktikumsvertrages muss zunächst der Onlien-Antrag gestellt werden. Erst wenn der Antrag genehmigt wurde, kann der Vertrag geschlossen werden.