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AusbildungsförderungFörderinstrumente zur Unterstützung der Ausbildung


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet.

Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag gewährt.Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ansprechpartner

Astrid Treue

Leiterin Ausbildungsberatung

Tel. 0385 7417 - 1300

Mobil 0151 74497602

a.treue--at--hwk-schwerin.de

Links

Informationen zur BAB

Assistierte Ausbildung (AsA)

Bei Schwierigkeiten in der beruflichen Ausbildung gibt es ein von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Hilfsangebot: die Assistierte Ausbildung, die mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (ehemals abH) zusammengeführt/ ersetzt wurde.

Kern der AsA ist die Möglichkeit, Unterstützung vor und während der Berufsausbildung beim selben Träger anzubieten. Die hohe Flexibilität und die gleichzeitige Unterstützung des jungen Menschen und des Betriebes bleiben tragende Säulen des Instrumentes.
Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der AsA mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden.

Die Assistierte Ausbildung dient dazu, Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung vor einem Abbruch des Ausbildungsverhältnisses zu bewahren und ihnen Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu bieten.

Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung? Dann wenden Sie sich an Ihre lokale Vertretung der Agentur für Arbeit oder nehmen Sie Kontakt zu unseren Ausbildungsberatern auf, die Ihnen gerne weiterhelfen.



Zuschüsse für die Ausbildung Behinderter

Für behinderte Auszubildende können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger oder von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 60% der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erhalten, wenn der Ausbildungserfolg sonst nicht zu erreichen ist.