AusbildungsförderungFörderinstrumente zur Unterstützung der Ausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet.
Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag gewährt.Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Teamleiterin Ausbildungsberatung
Tel. 0385 7417 - 172
Mobil 0151 74497602
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Assistierte Ausbildung (AsA)
Bei Schwierigkeiten in der beruflichen Ausbildung gibt es ein von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Hilfsangebot: die Assistierte Ausbildung, die mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (ehemals abH) zusammengeführt/ ersetzt wurde.
Kern der AsA ist die Möglichkeit, Unterstützung vor und während der Berufsausbildung beim selben Träger anzubieten. Die hohe Flexibilität und die gleichzeitige Unterstützung des jungen Menschen und des Betriebes bleiben tragende Säulen des Instrumentes.
Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (begleitende Phase) durch Maßnahmen der AsA mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden.
Die Assistierte Ausbildung dient dazu, Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung vor einem Abbruch des Ausbildungsverhältnisses zu bewahren und ihnen Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu bieten.
Benötigen Sie weitere Informationen oder Unterstützung? Dann wenden Sie sich an Ihre lokale Vertretung der Agentur für Arbeit oder nehmen Sie Kontakt zu unseren Ausbildungsberatern auf, die Ihnen gerne weiterhelfen.
Zuschüsse für die Ausbildung Behinderter
Für behinderte Auszubildende können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger oder von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 60% der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erhalten, wenn der Ausbildungserfolg sonst nicht zu erreichen ist.
Zuschüsse für Berufsschüler/innen
Neue Regelungen für den finanziellen Zuschuss ab dem Schuljahr 2022/2023: Das Land unterstützt Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Schülerinnen und Schüler können einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn ihre Ausbildungsvergütung nicht über 750 Euro brutto monatlich liegt und sie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen, können unterstützt werden.
Unterkunft bei langen Wegen zur Schule
Eine Unterkunft ist notwendig, wenn Berufsschülerinnen und Berufsschüler für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden benötigen. Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 360 Euro je Schuljahr. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 km (Hin- und Rückfahrt) und 560 Euro je Schuljahr bei einer Strecke über 300 km (Hin- und Rückfahrt).
Die Schülerin/der Schüler erhält keinen Teilbetrag für Fahrten innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wenn ein vom Land mitfinanziertes Ausbildungsticket genutzt wird. Findet die Beschulung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt, wird für die Schülerinnen und Schüler die ein Ausbildungsticket nutzen die kürzeste Strecke vom Geltungsbereich dieses Tickets zum Unterrichtsort als Bemessungsgrundlage für die Gewährung eines Teilbetrages festgelegt.
Anträge im Bildungsministerium stellen
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten können beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen Antrag auf einen Zuschuss für ein Schuljahr bis zum 30. November stellen. Im darauffolgenden Schuljahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden. Der finanzielle Zuschuss des Landes muss nicht zurückgezahlt werden. Wer einen Antrag stellen möchte, muss die Formulare, die auf dieser Seite aufgeführt sind, vollständig ausfüllen und einreichen. Die Eintragungen können Sie direkt in den Formularen vornehmen.
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Unterstützung von Berufsschülern in MV
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