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Sven Loeffler - @herrloeffler

LWK-MautDie Handwerkerausnahme

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Für Handwerker aber gilt eine Ausnahme.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor. Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Aber: Das Gesetz sieht bei der Handwerkerausnahme keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung vor. Fahrten, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, sind mautpflichtig.

Laut dem Mautsystem-Betreiber Toll Collect müssen folgende Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt werden:

  • Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und dabei
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör, und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
  • Werden stattdessen industriell gefertigte Güter ausgeliefert, sind die Fahrten nicht mautbefreit. Von industrieller Fertigung ist auszugehen, wenn der Herstellungsprozess durch einen hohen Maschineneinsatz und/oder standardisierte Produktionsabläufe gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zur serienmäßigen Massenproduktion zeichnet sich die handwerkliche Fertigung in der Regel durch begrenzte Stückzahlen und häufigere Produktabweichungen aus. 

Bei der Beförderung darf es sich nicht um einen gewerblichen Transport für Dritte handeln, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb, sondern nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens.

Für den Nachweis für die Handwerkerausnahme bei einer Mautkontrolle eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge.

Auf den Internetseiten von Toll Collect findet man weitere wesentliche Fragen und Antworten zum Thema Handwerkerausnahme.

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich:

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